Tschechien
                    Tschechien (tschechisch Cesko) oder die Tschechische Republik
                      (tschechisch Ceská republika hören ? / Lizenz,
                      Details zum Namen siehe unten) liegt in Mitteleuropa und
                      grenzt an Deutschland (810 km) im Westen und Nordwesten,
                      an Polen (762 km) im Norden, die Slowakei (252 km) im Osten
                      und Österreich (466 km) im Süden.
                    Tschechien umfasst traditionell die drei historischen
                      Länder Böhmen, Mähren und Mährisch-Schlesien.
                      Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden diese in acht Regionen
                      aufgeteilt (6 für Böhmen, 2 für die anderen
                      beiden Landesteile), seit dem Jahr 2000 gilt eine neue
                      Verwaltungsgliederung in 14 Regionen (siehe auch Verwaltungsgliederung
                      Tschechiens). Der Staat wurde 1999, einige Jahre nach Auflösung
                      des Warschauer Vertrags Mitglied der NATO und trat am 1.
                      Mai 2004 der Europäischen Union bei.
                        
                        Politik
                        Die Tschechische Republik ist eine parlamentarische Demokratie.
                        Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Größeren
                        Einfluss hat jedoch der Premierminister. Das tschechische
                        Parlament hat zwei Kammern: das Abgeordnetenhaus und
                        den Senat.
                    Der Präsident wird vom Parlament gewählt. Bei
                      der Wahl muss der Kandidat in den ersten zwei Wahlgängen
                      in beiden Kammern die absolute Mehrheit erreichen, im dritten
                      Wahlgang genügt eine Mehrheit aller anwesenden Abgeordneten.
                      Kandidaten müssen von mindestens 10 Abgeordneten oder
                      10 Senatoren vorgeschlagen werden und mindestens 40 Jahre
                      alt sein. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, höchstens
                      zweimal hintereinander. Außer der Rechte, die der
                      Präsident im Einvernehmen mit anderen Verfassungsorganen
                      ausübt, hat er das Recht in alleiniger Verantwortung
                    das Abgeordnetenhaus unter bestimmten Bedingungen aufzulösen
                      und 
                      in Gerichtsverfahren einzugreifen bis zur Einstellung des
                      Verfahrens, Strafmaßmilderung und Streichen der Strafen
                      im Strafregister (Begnadigung). 
                      Außerdem ernennt er in Eigenverantwortung die Richter
                      (verfassungrechtlich bisher jedoch nicht genügend
                      geklärt) und die Mitglieder des Nationalbankrats.
                      Traditionsgemäß wird der Präsident oft
                      von Bürgern zwecks Durchsetzung ihrer Rechte gegen
                      staatliche Einrichtungen um Hilfe gebeten. Die von ihm
                      ernannten Verfassungsrichter, müssen von dem Senat
                      gebilligt werden.
                    Das Abgeordnetenhaus wird aus Listenkandidaten nach Verhältniswahlrecht
                      gewählt. Es gibt eine Sperrklausel von 5 % für
                      Parteien. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten,
                      die mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Die Legislaturperiode
                      beträgt 4 Jahre.
                    Der Senat wird aus wahlkreisbezogenen Kandidaten durch
                      eine Personenwahl nach Mehrheitswahlrecht gewählt.
                      Entsprechend der Anzahl der Wahlkreise besteht der Senat
                      aus 81 Personen, die mindestens 40 Jahre alt sein müssen.
                      Die Kandidaten können von politischen Parteien vorgeschlagen
                      (und unterstützt) werden oder unabhängig kandidieren.
                      Die Legislaturperiode eines Senators beträgt 6 Jahre.
                      Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils
                      ein Drittel der Wahlkreise die Wahl bestreitet. Als Wahlkandidaten
                      treten oft bekannte oder honorige Personen des öffentlichen
                      Lebens auf.
                    Stimmt der Senat einem Gesetz nicht zu, muss es von der
                      Abgeordnetenkammer mit der Mehrheit aller Abgeordneten
                      wieder gebilligt werden. Die Zustimmung des Senats wird
                      lediglich bei Änderungen des Verfassungsgesetzes und
                      der Wahlgesetze benötigt. Außerdem beteiligt
                      sich der Senat an der Präsidentenwahl. In alleiniger
                      Verantwortung bestätigt der Senat die von dem Präsidenten
                      ernannten Verfassungsrichter.
                    Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und
                      einem vierstufigen Gerichtssystem, in dem den zwei obersten
                      Gerichten (für Verwaltungssachen und Übriges)
                      drei weitere Instanzen untergeordnet sind.
                    In der Exekutive unterstehen der Regierung und deren zentralen
                      Behörden 14 Regionen, (tschechisch: kraje) darunter
                      die Landkreise (okresy) und darunter die Kommunen. (obce).
                    Tschechien wurde am 1. Mai 2004 in die Europäische
                      Union aufgenommen. Von den etwa 55,21 % der tschechischen
                      Wahlberechtigten, die am Referendum teigenommen haben,
                      haben einem Beitritt ca. 77,33 % zugestimmt, also etwa
                      42,7 % aller tschechischen Wahlberechtigten.
                                          Wirtschaft
                      Während der sozialistischen Zeit hatte die Tschechoslowakei
                      als Wirtschaftsform die Zentralverwaltungswirtschaft und
                      war wie viele Ostblockstaaten im RGW, einer Analogie zur
                      EWG, eingegliedert. In den 1990er Jahren wurde die Wirtschaft
                      privatisiert.
                    Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresschnitt 2003 7,8
                      % (Angabe des Statistischen Amtes der Tschechischen Republik).
                      Für den Februar 2005 beträgt sie 9,65 %. Es gibt
                      große Unterschiede zwischen den Regionen. So hatte
                      die Hauptstadt Prag 2003 eine Arbeitslosenquote von 4,2
                      %, die Region Moravskoslezský kraj (Region Mährisch-Schlesien)
                      dagegen 14,7 %.
                    Das Bruttoinlandsprodukt/Kopf liegt (2004) bei 8.351 Euro
                      (2004) (unter den EU-Ländern zwischen dem Portugals
                      und Ungarns), das Wachstum bei 3,7 %, die Inflationsrate
                      bei 3,2 %.
                    Währung: 1 Tschechische Krone (Kc) = 100 Hellers
                    Kurs (Ende 2005): 1 Kc = 0,034 Euro
                    BNE: 46,7 Mrd. Euro (BNE/Kopf: 4.567 Euro)
                    Wachstumsrate des BIP: 2 %
                    Anteile am BIP: Dienstleistungen 57 %; Industrie 39 %;
                      Landwirtschaft 4 %
                    Arbeitslosenquote: 8,6 %
                    Die tschechische Ökonomik gehörte im Rahmen
                      des ehemaligen kommunistischen Ostblockes zu den am meisten
                      entwickelten. Heute bildet die Mehrheit des Bruttoinlandsproduktes
                      der Dienstleistungssektor. Bedeutsam sind ebenfalls ausländische
                      Investitionen, die die Zusammensetzung der tschechischen
                      Industrie ändern. Den größten Teil der
                      Industrie bildet die Produktion der modernen Industrieanlagen
                      und der Industriekomplexe, die überwiegend für
                      Westeuropa und hochentwickelte Staaten der Welt bestimmt
                      sind. Zu den größten Betrieben der Welt gehört Škoda-Auto,
                      das den wesentlichen Teil des tschechischen Exportes bildet.
                      Im Industriebereich überwiegen die Maschinen-, Lebensmittel-
                      und Holzindustrie, weiter chemische, petrochemische und
                      pharmazeutische Industrie, Glas- und Keramikerzeugung und
                      Glaserei. Die Landwirtschaft beschäftigt sich vorwiegend
                      mit dem Anbau von Weizen, Mais, Gerste, Zuckerrübe,
                      Kartoffeln, Rübe, Futterpflanzen, Weinreben, Gemüse
                      und Obst. Weltbedeutend ist die Hopfenproduktion als Grundlage
                      der Tschechischen Braukultur. Man züchtet vor allem
                      Rindvieh und Schweine. Traditionell ist die Viehzucht und
                      die Wildjagd. Tschechien hat außerdem in der Fischzucht
                      Weltrang. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass sich seit
                      dem EU-Beitritt Tschechiens im Mai 2004, das durchschnittliche
                      Einkommen eines tschechischen Bauerns um 108 % gesteigert
                      hat. Ein Drittel des Gebietes bedecken die von der Industrie
                      bedrohten Wälder, die auch Holz für den Export
                      produzieren. Man fördert Kohle, Kaolin, Ton, Holz,
                      Graphit und Kalkstein. Der Großteil des Erdöls
                      und Erdgases muss aus Russland eingeführt werden.
                      Ein bedeutendes Merkmal der Tschechischen Republik ist
                      das böhmische Glas. Beim Aussprechen des Wortes Kristall
                      erinnern sich die meisten Menschen an das böhmische
                      Land, das auf seinem Gebiet eine so große Anzahl
                      von Glashütten verbirgt, deren Qualität die höchste
                      auf der Welt ist. Es ist hauptsächlich die ununterbrochene
                      Tradition, die aus diesem Handwerk eine künstlerische
                      Geschicklichkeit machte. Viele von diesen Glashütten
                      können besucht werden.