Tschechien
Tschechien (tschechisch Cesko) oder die Tschechische Republik
(tschechisch Ceská republika hören ? / Lizenz,
Details zum Namen siehe unten) liegt in Mitteleuropa und
grenzt an Deutschland (810 km) im Westen und Nordwesten,
an Polen (762 km) im Norden, die Slowakei (252 km) im Osten
und Österreich (466 km) im Süden.
Tschechien umfasst traditionell die drei historischen
Länder Böhmen, Mähren und Mährisch-Schlesien.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden diese in acht Regionen
aufgeteilt (6 für Böhmen, 2 für die anderen
beiden Landesteile), seit dem Jahr 2000 gilt eine neue
Verwaltungsgliederung in 14 Regionen (siehe auch Verwaltungsgliederung
Tschechiens). Der Staat wurde 1999, einige Jahre nach Auflösung
des Warschauer Vertrags Mitglied der NATO und trat am 1.
Mai 2004 der Europäischen Union bei.
Politik
Die Tschechische Republik ist eine parlamentarische Demokratie.
Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Größeren
Einfluss hat jedoch der Premierminister. Das tschechische
Parlament hat zwei Kammern: das Abgeordnetenhaus und
den Senat.
Der Präsident wird vom Parlament gewählt. Bei
der Wahl muss der Kandidat in den ersten zwei Wahlgängen
in beiden Kammern die absolute Mehrheit erreichen, im dritten
Wahlgang genügt eine Mehrheit aller anwesenden Abgeordneten.
Kandidaten müssen von mindestens 10 Abgeordneten oder
10 Senatoren vorgeschlagen werden und mindestens 40 Jahre
alt sein. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, höchstens
zweimal hintereinander. Außer der Rechte, die der
Präsident im Einvernehmen mit anderen Verfassungsorganen
ausübt, hat er das Recht in alleiniger Verantwortung
das Abgeordnetenhaus unter bestimmten Bedingungen aufzulösen
und
in Gerichtsverfahren einzugreifen bis zur Einstellung des
Verfahrens, Strafmaßmilderung und Streichen der Strafen
im Strafregister (Begnadigung).
Außerdem ernennt er in Eigenverantwortung die Richter
(verfassungrechtlich bisher jedoch nicht genügend
geklärt) und die Mitglieder des Nationalbankrats.
Traditionsgemäß wird der Präsident oft
von Bürgern zwecks Durchsetzung ihrer Rechte gegen
staatliche Einrichtungen um Hilfe gebeten. Die von ihm
ernannten Verfassungsrichter, müssen von dem Senat
gebilligt werden.
Das Abgeordnetenhaus wird aus Listenkandidaten nach Verhältniswahlrecht
gewählt. Es gibt eine Sperrklausel von 5 % für
Parteien. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten,
die mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Die Legislaturperiode
beträgt 4 Jahre.
Der Senat wird aus wahlkreisbezogenen Kandidaten durch
eine Personenwahl nach Mehrheitswahlrecht gewählt.
Entsprechend der Anzahl der Wahlkreise besteht der Senat
aus 81 Personen, die mindestens 40 Jahre alt sein müssen.
Die Kandidaten können von politischen Parteien vorgeschlagen
(und unterstützt) werden oder unabhängig kandidieren.
Die Legislaturperiode eines Senators beträgt 6 Jahre.
Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils
ein Drittel der Wahlkreise die Wahl bestreitet. Als Wahlkandidaten
treten oft bekannte oder honorige Personen des öffentlichen
Lebens auf.
Stimmt der Senat einem Gesetz nicht zu, muss es von der
Abgeordnetenkammer mit der Mehrheit aller Abgeordneten
wieder gebilligt werden. Die Zustimmung des Senats wird
lediglich bei Änderungen des Verfassungsgesetzes und
der Wahlgesetze benötigt. Außerdem beteiligt
sich der Senat an der Präsidentenwahl. In alleiniger
Verantwortung bestätigt der Senat die von dem Präsidenten
ernannten Verfassungsrichter.
Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und
einem vierstufigen Gerichtssystem, in dem den zwei obersten
Gerichten (für Verwaltungssachen und Übriges)
drei weitere Instanzen untergeordnet sind.
In der Exekutive unterstehen der Regierung und deren zentralen
Behörden 14 Regionen, (tschechisch: kraje) darunter
die Landkreise (okresy) und darunter die Kommunen. (obce).
Tschechien wurde am 1. Mai 2004 in die Europäische
Union aufgenommen. Von den etwa 55,21 % der tschechischen
Wahlberechtigten, die am Referendum teigenommen haben,
haben einem Beitritt ca. 77,33 % zugestimmt, also etwa
42,7 % aller tschechischen Wahlberechtigten.
Wirtschaft
Während der sozialistischen Zeit hatte die Tschechoslowakei
als Wirtschaftsform die Zentralverwaltungswirtschaft und
war wie viele Ostblockstaaten im RGW, einer Analogie zur
EWG, eingegliedert. In den 1990er Jahren wurde die Wirtschaft
privatisiert.
Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresschnitt 2003 7,8
% (Angabe des Statistischen Amtes der Tschechischen Republik).
Für den Februar 2005 beträgt sie 9,65 %. Es gibt
große Unterschiede zwischen den Regionen. So hatte
die Hauptstadt Prag 2003 eine Arbeitslosenquote von 4,2
%, die Region Moravskoslezský kraj (Region Mährisch-Schlesien)
dagegen 14,7 %.
Das Bruttoinlandsprodukt/Kopf liegt (2004) bei 8.351 Euro
(2004) (unter den EU-Ländern zwischen dem Portugals
und Ungarns), das Wachstum bei 3,7 %, die Inflationsrate
bei 3,2 %.
Währung: 1 Tschechische Krone (Kc) = 100 Hellers
Kurs (Ende 2005): 1 Kc = 0,034 Euro
BNE: 46,7 Mrd. Euro (BNE/Kopf: 4.567 Euro)
Wachstumsrate des BIP: 2 %
Anteile am BIP: Dienstleistungen 57 %; Industrie 39 %;
Landwirtschaft 4 %
Arbeitslosenquote: 8,6 %
Die tschechische Ökonomik gehörte im Rahmen
des ehemaligen kommunistischen Ostblockes zu den am meisten
entwickelten. Heute bildet die Mehrheit des Bruttoinlandsproduktes
der Dienstleistungssektor. Bedeutsam sind ebenfalls ausländische
Investitionen, die die Zusammensetzung der tschechischen
Industrie ändern. Den größten Teil der
Industrie bildet die Produktion der modernen Industrieanlagen
und der Industriekomplexe, die überwiegend für
Westeuropa und hochentwickelte Staaten der Welt bestimmt
sind. Zu den größten Betrieben der Welt gehört Škoda-Auto,
das den wesentlichen Teil des tschechischen Exportes bildet.
Im Industriebereich überwiegen die Maschinen-, Lebensmittel-
und Holzindustrie, weiter chemische, petrochemische und
pharmazeutische Industrie, Glas- und Keramikerzeugung und
Glaserei. Die Landwirtschaft beschäftigt sich vorwiegend
mit dem Anbau von Weizen, Mais, Gerste, Zuckerrübe,
Kartoffeln, Rübe, Futterpflanzen, Weinreben, Gemüse
und Obst. Weltbedeutend ist die Hopfenproduktion als Grundlage
der Tschechischen Braukultur. Man züchtet vor allem
Rindvieh und Schweine. Traditionell ist die Viehzucht und
die Wildjagd. Tschechien hat außerdem in der Fischzucht
Weltrang. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass sich seit
dem EU-Beitritt Tschechiens im Mai 2004, das durchschnittliche
Einkommen eines tschechischen Bauerns um 108 % gesteigert
hat. Ein Drittel des Gebietes bedecken die von der Industrie
bedrohten Wälder, die auch Holz für den Export
produzieren. Man fördert Kohle, Kaolin, Ton, Holz,
Graphit und Kalkstein. Der Großteil des Erdöls
und Erdgases muss aus Russland eingeführt werden.
Ein bedeutendes Merkmal der Tschechischen Republik ist
das böhmische Glas. Beim Aussprechen des Wortes Kristall
erinnern sich die meisten Menschen an das böhmische
Land, das auf seinem Gebiet eine so große Anzahl
von Glashütten verbirgt, deren Qualität die höchste
auf der Welt ist. Es ist hauptsächlich die ununterbrochene
Tradition, die aus diesem Handwerk eine künstlerische
Geschicklichkeit machte. Viele von diesen Glashütten
können besucht werden.